WICON Elektronik GmbH


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Wartung

Service

Auf Wunsch übernehmen wir die Wartung und Betreuung Ihrer Anlagen. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot für einen Wartungsvertrag an ...



Lichtrufanlagen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit und mehrjährige Betriebssicherheit aus.

Dennoch sollten auch diese Anlagen, wie alle technischen Einrichtungen, in abgestimmter Weise durch Anlageninspektionen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen gewartet werden.

Im Abschnitt 9 der derzeit gültigen DIN VDE 0834, Teil 1, wird der Betrieb von Lichtrufanlagen geregelt und dabei unter anderem ausgeführt:

Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:

  • Ruftaster und bewegliche Geräte zur Rufauslösung, die für die Benutzung durch Patienten vorgesehen sind
  • Signalleuchten und akustische Signalgeber
  • Energieversorgung


Mindestens einmal jährlich sind zusätzlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:

  • alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung
  • alle übrigen Anzeigeeinrichtungen
  • alle Einrichtungen zur Rufabfrage


Instandsetzungen sind unverzüglich durchzuführen, wenn bei Inspektionen unzulässige Abweichungen vom Sollzustand der Lichtrufanlage festgestellt werden.

Instandhaltungsarbeiten sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören gegebenenfalls:

  • Pflege von Anlagenteilen
  • Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer (z.B. Batterien)
  • Justieren
  • Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten


Während vorsorgliche Inspektionen auch von eingewiesenen Personen vorgenommen werden können, dürfen Inspektionen bei Störungen sowie Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten nur durch Fachkräfte für Lichtrufanlagen ausgeführt werden. Fachkräfte für Lichtrufanlagen im Sinne der genannten Vorschrift sind hierbei Personen, die geschultes Fachwissen haben, um Lichtrufanlagen nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen.

Ausgehend von diesem Sachverhalt bieten wir oder unsere Partner-Firmen Ihnen Wartungsverträge für die von uns gelieferten Lichtrufanlage an.

Die von uns gewarteten Lichtrufanlagen sind in einen ordnungsgemäßen Zustand. Abweichnungen der Normwerten der Baugruppen oder beginnende Verschleisserscheinungen der Endgeräte werden rechtzeitig erkannt und Ausfälle vermieden.

Kontaktieren Sie uns bei Störungen und Problemen auch wenn Sie keinen Wartungsvertrag für Ihre Lichtrufanlage haben. Wir stimmen dann mit Ihnen den Zeitplan der Störungsbeseitigung ab, um unnötige Stillstandszeiten zu vermeiden.



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