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Lichtruf-Anlagen zeichnen sich im allgemeinen durch eine hohe Zuverlässigkeit und mehrjährige Betriebssicherheit aus.
Dennoch sollten auch diese Anlagen, wie alle technischen Einrichtungen, in abgestimmter Weise durch Anlageninspektionen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen gewartet werden.
Im Abschnitt 9 der derzeit gültigen DIN VDE 0834, Teil 1, wird der Betrieb von Lichtruf-Anlagen geregelt und dabei unter anderem ausgeführt:
9.8. Inspektionen sind mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:
- Ruftasten und bewegliche Geräte zur Rufauslösung, die für die Benutzung durch Patienten vorgesehen sind;
- Signalleuchten und akustische Signalgeber;
- die Energieversorgung.
9.9. Mindestens einmal jährlich sind zusätzlich auf bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen:
- alle übrigen Geräte zur Rufauslösung, Rufabstellung und Anwesenheitsmeldung;
- alle übrigen Anzeigeeinrichtungen;
- alle Einrichtungen zur Rufabfrage.
9.10. Instandsetzungen sind unverzüglich durchzuführen, wenn bei Inspektionen unzulässige Abweichungen vom Sollzustand der Rufanlage festgestellt werden.
9.11. Instandhaltungsarbeiten sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. Hierzu gehören gegebenenfalls:
- Pflege von Anlagenteilen;
- Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer (z.B. Batterien);
- Justieren;
- Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten.
Während vorsorgliche Inspektionen auch von eingewiesenen Personen vorgenommen werden können, dürfen Inspektionen bei Störungen sowie Instandhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten nur durch Fachkräfte für Rufanlagen ausgeführt werden. Fachkräfte für Rufanlagen im Sinne der genannten Vorschrift sind hierbei Personen, die geschultes Fachwissen haben, um Rufanlagen nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen.
Ausgehend von diesem Sachverhalt bieten wir oder unsere Partner-Firmen Ihnen Wartungsverträge für die von uns gelieferten Lichtruf-Anlagen an.
Die von uns gewarteten Rufanlagen sind in einen ordnungsgemäßen Zustand. Abweichnungen der Normwerten der Baugruppen oder beginnende Verschleisserscheinungen der Endgeräte werden rechtzeitig erkannt und Ausfälle vermieden.
Kontaktieren Sie uns bei Störungen und Problemen auch wenn Sie keinen Wartungsvertrag für Ihre Lichtrufanlage haben. Wir stimmen dann mit Ihnen den Zeitplan der Störungsbeseitigung ab, um unnötige Stillstandszeiten zu vermeiden.